Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Regelungen

Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch e-mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn die Kracke Academy sie binnen drei Werktagen schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Bedingungen des Auftraggebers weisen wir ausdrücklich zurück. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

 

  1. Leistungen der Kracke Academy

Die Kracke Academy erbringt seine Dienstleistungen durch den Inhaber Holger Kracke, Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/ Beratungsleistungen werden auf Grundlage des Angebotes der Kracke Academy in den jeweiligen Verträgen festgelegt.

 

Die Kracke Academy verpflichtet sich sämtlichen Personen, die es zur Ausführung der in diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen einsetzt, unabhängig davon, in welcher Art von Vertragsverhältnis diese Personen zur Kracke Academy stehen, eine Vergütung zu zahlen, die mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gerecht wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung dieser Verpflichtung stichprobenartig zu prüfen. Sollten gleichwohl Personen, die die Kracke Academy in Ausführung dieses Auftrags einsetzt, den Auftraggeber aus der Bürgenhaftung gem. § 13 MiLoG in Anspruch nehmen, ist die Krack e Academy verpflichtet, den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen unverzüglich freizustellen, bzw. sofern der Auftraggeber auf eine derartige Inanspruchnahme hin an den Mitarbeiter bereits geleistet hat den entsprechenden Betrag an den Auftraggeber zu erstatten.

 

Soweit die Kracke Academy weitere Subunternehmer mit der Durchführung von Tätigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis beauftragt, wird er den vorgenannten Regelungen entsprechende Regelungen in dem Vertrag mit diesem Subunternehmer vorsehen. Kommt die Kracke Academy dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftraggeber entsprechend den vorstehenden Regelungen Schadensersatz von der Kracke Academy verlangen. Zudem ist der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Kracke Academy fristlos zu beenden.

 

  1. Honorare und Kosten

Honorare und Kosten für die Kracke Academy Leistungen werden in einer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten. Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber übermittelt. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für die vereinbarten Kracke Academy Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

Reise und Aufenthaltskosten werden nach Absprache gesondert berechnet.

Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

  1. Rechte

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Kracke Academy an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kracke Academy.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

Die Kracke Academy verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.

Die Kracke Academy ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.

 

  1. Rücktritt

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer der Kracke Academy wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von der Kracke Academy nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist die Kracke Academy berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Unsere Haftung ist gem. Ziffer 6. ausgeschlossen bzw. begrenzt. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

Sagt der Auftraggeber den Termin ab, so gilt Folgendes: Die Absage muss schriftlich erfolgen und uns vorgelegt werden. Geht die Abmeldung mindestens 4 Wochen/28 Kalendertage vor dem Termin ein, so berechnen wir keine Kosten. Bei einer Stornierung zwischen dem 28. und dem 15. Kalendertag vor dem Termin berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Entgeltes, jedoch ohne die vorgesehenen Aufwendungen. Geht die Absage zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem beabsichtigten Termin bei uns ein, so berechnen wir 75% des vereinbarten Entgeltes ohne Aufwendungen. Geht die Abmeldung erst danach ein, fällt der gesamte vereinbarte Betrag ohne Aufwendungen an. In allen Fällen einer kostenpflichtigen Abmeldung werden wir lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Honorars (ohne Aufwendungen) berechnen. Weiter ist in jedem Fall dem Auftraggeber unbenommen, uns nachzuweisen, dass der uns entstandene Ausfall geringer ist als die vorbezeichneten Pauschalen.

  1. Ausbildung Burnout-Präventions-Trainer/Mental-Health-Business-Expert

Die Ausbildung muss bis zum Start des ersten Moduls komplett bezahlt sein.

Wird die für eine wirtschaftliche Durchführung des Kurses erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs jederzeit bis zum Start des Kurses von der Kracke Academy abgesagt werden.

Möchte ein Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, so kann er dies bis zum Ende des ersten Ausbildungstages von Modul 1 machen. Für den Rücktritt reicht eine formlose Mail an die Kracke Academy, in der der Rücktrittwunsch erklärt wird.

  1. Haftungsausschluss

Wir haften dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch unsere Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.

Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Wir haften also vollumfänglich für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, solche aus anfänglichem Unvermögen und zu vertretender Unmöglichkeit.

Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für unsere Mitarbeiter ebenso wie die von uns zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.

 

 

 

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Nienburg/Weser.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.

Hoyerhagen, Januar 2023

Kracke Academy – Placken 8 – 27318 Hoyerhagen – Telefon +49 (0)163 462 02 00